Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.
Große Bäume in Kleingartenanlagen
„Das Bundeskleingartengesetz schreibt beispielsweise vor, dass die kleingärtnerische Nutzung in einer Kleingartenanlage in einem gewissen Umfang Pflicht ist und daher immer gewährleistet sein muss“, erklärt der Vorsitzende des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Karlsruhe, Alfred Lüthin, warum große Bäume in Kleingärten nicht erlaubt sind.
Die werfen schließlich so viel Schatten, dass meist nicht nur die eigene sondern auch die kleingärtnerische Nutzung in Nachbargärten beeinträchtigt ist.
„Wenn ein Gartenpächter also in seinem Garten eine hohe Baumart anpflanzt, verstößt er damit gegen seinen Pachtvertrag“, betont Alfred Lüthin. Allerdings weiss auch der Bezirksverband der Gartenfreunde um den Wert schöner, alter Laubbäume.
„Bäume mit einem hohen ökologischen und ästhetischen Wert, wollen wir natürlich wenn irgendwie möglich erhalten“, sagt Lüthin.
Die Abwägung zwischen ökologischem Nutzen und kleingärtnerischen Schaden eines großen Baumes in einer Kleingartenanlage trifft die 1997 gemeinsam von der Stadt Karlsruhe und dem Bezirksverband der Gartenfreunde gegründete Baumschutz-Kommission. „Der Kommission gehört jeweils ein Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes, des Gartenbauamtes und des Bezirksverbandes der Gartenfreunde an“, erklärt Alfred Lüthin.
Diese drei Fachleute entscheiden im Einzelfall welcher Baum in einer Kleingartenanlage gefällt werden muss und welcher Baum stehen bleiben kann.


















