Sie haben sich für eine ehrenamtliche Vorstandstätigkeit bereit erklärt? Mit dem Vorstand steht
und fällt die Arbeitsfähigkeit eines Vereins. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Verein für seine
Vertretung einen Vorstand haben muss. Mit der Annahme des Vorstandsamtes entsteht zwischen
dem Vorstandsmitglied und dem Verein ein Auftragsverhältnis, durch welches auf beiden Seiten
Rechte und Pflichten entstehen. Um Ihnen einen guten Start in den Vorstand zu ermöglichen,
bietet dieses Seminar alle wichtigen rechtlichen Informationen rund um Ihr neues Ehrenamt.
