Einzelpachtverträge sind Pachtgrundstücke, die nicht in einem organisierten Verein liegen, sondern direkt vom Eigentümer/ Verwalter an die Pächter verpachtet werden.
Diese Grundstücke unterliegen auch nicht wie die Kleingartenvereine den gesetzlichen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG).
Einzelverpachtungen werden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgenommen.
Für die Verpachtung eines Grundstücks ist ausschließlich der Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. zuständig.
Sie können sich auf die Warteliste über ein Bewerbungsformular setzen lassen. Vorab können Sie prüfen ob ein Garten zur Verfügung steht, welcher Ihnen zusagt.



