Ein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist gemäß § 1 Abs. 1 BKleingG ein Garten, der
Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein. Prägt sie doch Ihr zukünftiges Leben und dies der ganzen Familie entscheidend mit.
Haben Sie einen Kleingartenverein in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Wohnadresse?Für freie Kleingärten in unseren Anlagen / Vereinen kontaktieren Sie bitte jeweils den zuständigen Vorsitzenden des Vereins, diesen finden Sie entweder in den Schaukästen der jeweiligen Kleingartenanlage vor Ort, oder hier auf unserer Homepage https://www.kleingarten-karlsruhe.de/vereine.
Vor der neuen Vergabe einer Kleingartenparzelle wird diese durch einen Wertermittler
begutachtet. Dieser ermittelt die Höhe der Ablösesumme für die Laube und
den Aufwuchs nach den Richtlinien für Wertermittlungen.
Je nach Gartengröße und Zustand der Parzelle sowie den zulässigen Baulichkeiten
können die Ablösesummen variieren.
Für die Verpachtung eines Kleingartens ist ausschließlich der Verein zuständig.
Ein Verkauf ist weder direkt durch den Pächter noch ohne gültige Wertermittlung
zulässig!



