Honigbienen sind wichtig für die Bestäubung vieler Obst- und Gemüsepflanzen. Ob Apfelbäume, Erdbeeren, Gurken oder Kürbisse, ohne die fleißigen Insekten würde die Ernte geringer oder komplett ausfallen. Bienen sind also verlässliche Helfer und sorgen obendrein für leckeren Honig. Auch im Kleingarten ist Bienenhaltung nach Genehmigung zulässig, allerdings gibt es einige Punkte zu beachten. Laut Gartenordnung des Bezirksverbands der Gartenfreunde für den Stadtkreis Karlsruhe
§ 15 Absatz 4 bedarf es für das Ausstellen der Bienenstände der schriftlichen Genehmigung des Bezirksverbands. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, benötigt der Pächter vorab die Empfehlung durch den Verein. Grundsätzlich sollte der Vorstand der Bienenhaltung also zustimmen. Neben dieser Genehmigung müssen die „Registrierung der Bienenvölker“ vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie die Bescheinigung über die „Kenntnis der Imkerei“ (zum Beispiel durch absolvierte Kurse) vorgelegt werden. Eine Mitgliedschaft in einem Imkerverein wäre wünschenswert. Wenn diese Unterlagen und die Empfehlung vom Verein vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung zu erhalten. Hierzu müssen aber seitens des Bezirksverbands weitere Kriterien überprüft werden. Dazu gehören auch die Größe der Gartenanlage und die im näheren Umfeld bereits aufgestellten und genehmigten Bienenvölker.